Standards für die Umsetzung der Pflanzmaßnahmen
Auswahl und fachliche Prüfung der Pflanzflächen
Die Auswahl der geeigneten Pflanzflächen erfolgt durch die zuständigen Förster der Forstverwaltung Spiegelsberge. Vor der Durchführung einer Pflanzmaßnahme werden die vorgesehenen Flächen fachlich geprüft und hinsichtlich ihrer standörtlichen Voraussetzungen bewertet. Auf dieser Grundlage wird entschieden, ob und in welcher Form eine Pflanzung auf der jeweiligen Fläche sinnvoll und erfolgversprechend umgesetzt werden kann.
Die Planung und Durchführung der Pflanzmaßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung des geltenden Waldbaukonzeptes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, die Pflanzungen fachgerecht in die langfristige Entwicklung der jeweiligen Waldfläche einzubinden und stabile, naturnahe sowie anpassungsfähige Waldbestände zu schaffen.
Zielsetzung der Pflanzmaßnahmen
Die Pflanzungen dienen insbesondere der Begründung standortgerechter Mischwälder. Darüber hinaus können sie als gezielte Beimischung zur ökologischen Aufwertung und zum schrittweisen Umbau bestehender Reinbestände eingesetzt werden. Abhängig von der Ausgangssituation der Waldfläche können die Maßnahmen ebenfalls als Unterbau oder Voranbau innerhalb bereits bestehender Waldbestände durchgeführt werden.
Der angestrebte Zielbestand soll aus mindestens vier unterschiedlichen Baumarten bestehen. Dabei kann auch vorhandene oder zukünftig entstehende Naturverjüngung berücksichtigt werden. Bei der Auswahl der Baumarten steht insbesondere deren Eignung für den jeweiligen Standort im Vordergrund. Faktoren wie Bodenbeschaffenheit, Wasserverfügbarkeit, klimatische Bedingungen und die langfristig zu erwartende Entwicklung des Standortes werden bei der Planung berücksichtigt.
Durch die Mischung verschiedener geeigneter Baumarten sollen widerstandsfähige Waldbestände entstehen, die gegenüber klimatischen Veränderungen, Schädlingen, Krankheiten und Extremwetterereignissen möglichst stabil sind.
Herkunft und Qualität der Forstpflanzen
Für die Pflanzmaßnahmen werden ausschließlich Forstpflanzen aus gesicherten und nachvollziehbaren Herkünften verwendet. Damit soll gewährleistet werden, dass das eingesetzte Pflanzmaterial den forstfachlichen und gesetzlichen Anforderungen entspricht und für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet ist.
Die Beschaffung der Pflanzen erfolgt möglichst über eine regionale Forstbaumschule. Dadurch können kurze Transportwege unterstützt und Pflanzen verwendet werden, die an die regionalen klimatischen und standörtlichen Bedingungen angepasst sind. Die jeweiligen Lieferscheine und Herkunftsnachweise werden als Bestandteil der Projektdokumentation aufbewahrt und zur Verfügung gestellt.
Zertifizierung und fachliche Begleitung
Für sämtliche forstlichen Maßnahmen auf den betreffenden Waldflächen gelten die Anforderungen der jeweils gültigen Zertifizierungssysteme, beispielsweise des Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes, kurz PEFC. Die Bewirtschaftung und Entwicklung der Flächen erfolgt somit nach anerkannten Standards einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung.
Die Pflanzprojekte werden während der Planung, Vorbereitung und Umsetzung fachlich begleitet. Die zuständigen Förster beziehungsweise das eingesetzte Forstpersonal übernehmen die fachliche Anleitung und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahmen. Dies gilt sowohl für professionelle Pflanzarbeiten als auch für Pflanzaktionen, an denen freiwillige Helfer, Sponsoringpartner oder weitere Projektbeteiligte teilnehmen.
Verpflichtungen der Waldbesitzenden
Öffentliche Zugänglichkeit und rechtlicher Status der Flächen
Die Waldbesitzenden sichern zu, dass die Waldgebiete, in denen die Pflanzmaßnahmen durchgeführt werden, grundsätzlich öffentlich zugänglich sind. Dabei bleiben notwendige Einschränkungen, beispielsweise aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Waldschutzes, der Jagdausübung oder während forstlicher Arbeiten, unberührt.
Die für das Projekt vorgesehenen Pflanzflächen müssen Wald im Sinne der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sein. Sofern es sich um eine erstmalige Aufforstung einer bislang nicht als Wald ausgewiesenen Fläche handelt, muss vor Beginn der Maßnahme eine rechtsgültige Aufforstungsgenehmigung vorliegen.
Die Waldbesitzenden bestätigen, dass sämtliche rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Pflanzmaßnahme erfüllt sind und keine Rechte Dritter der Umsetzung des Projektes entgegenstehen.
Schutz und Pflege während der ersten drei Jahre
In den ersten drei Jahren nach der Pflanzung übernehmen die Waldbesitzenden die erforderlichen Schutz- und Pflegemaßnahmen im forstfachlich angemessenen Umfang. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zum Schutz der jungen Pflanzen vor Wildverbiss sowie die Regulierung konkurrierender Begleitvegetation, sofern diese die Entwicklung der Pflanzung beeinträchtigt.
Die Pflegemaßnahmen sind so durchzuführen, dass sich die eingesetzten Baumarten entsprechend der vereinbarten Zielsetzung entwickeln können. Die Waldbesitzenden beobachten den Zustand der Pflanzfläche regelmäßig und reagieren auf erkennbare Gefährdungen des Bestandsziels.
Sollte sich zeigen, dass die Entwicklung der Pflanzung aufgrund von Pflanzenausfällen, Wildschäden, Trockenheit, konkurrierender Vegetation oder anderen Einflüssen gefährdet ist, sind die Waldbesitzenden für eine fachgerechte Nachbesserung verantwortlich. Der Umfang und der Zeitpunkt einer solchen Nachbesserung werden unter Berücksichtigung der forstfachlichen Einschätzung festgelegt.
Langfristige Pflege der aufgeforsteten Flächen
Auch nach Ablauf der ersten drei Jahre ist die aufgeforstete Waldfläche entsprechend den anerkannten forstfachlichen Grundsätzen zu behandeln und weiterzuentwickeln. Dazu gehören abhängig vom Alter, Zustand und Entwicklungsziel des Bestandes beispielsweise Maßnahmen der Jungbestandspflege, der Läuterung oder der Regulierung unerwünschter Konkurrenzvegetation.
Ziel der langfristigen Pflege ist es, die Entwicklung eines stabilen, artenreichen und standortgerechten Mischwaldes zu fördern. Die aufgeforstete Fläche soll dauerhaft als Wald erhalten und entsprechend den gesetzlichen und zertifizierungsbezogenen Anforderungen bewirtschaftet werden.
Betretungsrecht und Durchführung von Pflanzaktionen
Die Waldbesitzenden erteilen den Projektverantwortlichen und den am Projekt beteiligten Personen die Erlaubnis, die betreffende Waldfläche im Rahmen der Planung, Umsetzung, Dokumentation und Kontrolle des Projektes zu betreten.
Dies umfasst insbesondere die Durchführung gemeinsamer Pflanzaktionen, an denen beispielsweise Projektpartner, Sponsoringpartner, Mitarbeitende, freiwillige Helfer oder weitere eingeladene Personen teilnehmen können. Solche Aktionstage können bei Bedarf auch an Wochenenden stattfinden.
Die konkreten Termine, der Ablauf und die Anzahl der Teilnehmenden werden stets im Vorfeld mit den Waldbesitzenden und der Forstverwaltung Spiegelsberge abgestimmt. Die Durchführung erfolgt unter Beachtung der geltenden Sicherheits-, Naturschutz- und Waldschutzbestimmungen.
Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit
Die Waldbesitzenden erteilen die Erlaubnis, die Pflanzmaßnahmen und die Entwicklung der Projektflächen zu dokumentieren. Die Dokumentation kann insbesondere durch Fotografien, Videoaufnahmen, Flächenbeschreibungen, Ortsangaben sowie die Nennung der beteiligten Personen, Organisationen und Projektpartner erfolgen.
Die entsprechenden Inhalte dürfen durch Goals for Tomorrow gGmbH, deren (Förder-)partnern sowie die Forstverwaltung Spiegelsberge auf digitalen Plattformen, Webseiten, in sozialen Netzwerken, in Projektberichten, Präsentationen, Pressemitteilungen und weiteren Kommunikationsmedien veröffentlicht werden.
Bei sämtlichen Veröffentlichungen sind die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen der abgebildeten oder namentlich genannten Personen zu beachten.
Sichtbare Kennzeichnung der Projektflächen
Die aufgeforsteten Flächen sollen in angemessener Form als Projektflächen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung kann beispielsweise durch Banner, Schilder, Informationstafeln oder vergleichbare Hinweismittel erfolgen.
Art, Umfang, Gestaltung und Standort der Kennzeichnung werden vorab mit den Waldbesitzenden und der Forstverwaltung Spiegelsberge abgestimmt. Dabei sind insbesondere die örtlichen Gegebenheiten, die Verkehrssicherheit, der Natur- und Landschaftsschutz sowie mögliche behördliche Genehmigungserfordernisse zu berücksichtigen.
Kontrolle durch Forstpersonal
Die Waldbesitzenden gestatten dem zuständigen Forstpersonal, die Projektflächen regelmäßig zu betreten und den Zustand der Pflanzungen zu kontrollieren. Die Kontrollen können sowohl während der Pflanzarbeiten als auch innerhalb der anschließenden Pflege- und Entwicklungsphase durchgeführt werden.
Im Rahmen dieser Kontrollen können insbesondere der Anwuchserfolg, mögliche Pflanzenausfälle, Wildschäden, Beeinträchtigungen durch Begleitvegetation sowie die allgemeine Entwicklung des Bestandes geprüft werden. Werden notwendige Pflege- oder Nachbesserungsmaßnahmen festgestellt, stimmen sich die zuständigen Beteiligten über das weitere Vorgehen ab.
Pflanz- und Herkunftsnachweise
Für jede Pflanzmaßnahme werden geeignete Pflanznachweise erstellt beziehungsweise zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Lieferscheine der verwendeten Forstpflanzen sowie alle relevanten Unterlagen zu Baumarten, Pflanzenzahlen, Pflanzengrößen, Herkünften und Lieferbetrieben.
Die Nachweise dienen der transparenten Dokumentation der umgesetzten Maßnahmen und können den Projektverantwortlichen, Sponsoringpartner oder weiteren berechtigten Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Personenbezogene oder geschäftlich sensible Daten können dabei im erforderlichen Umfang geschützt oder geschwärzt werden.